Auftrag zur freiwilligen Versteigerung
57. Auktion
Auftraggeber:
beauftragt die »Roswitha und Dr. Markus Doebele GbR«, im folgenden »der Versteigerer«, die in der beigefügten Liste aufgeführten Objekte als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu versteigern.
Der Auftraggeber hat den oben genannten Versteigerungstermin zur Kenntnis genommen und versichert rechtmäßiger Eigentümer aller von ihm eingelieferten Objekte zu sein. Er haftet für die Richtigkeit seiner Angaben und für Rechtsmängel des Versteigerungsgutes und steht dafür ein, daß es nicht mit Rechten Dritter belastet ist. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
Der Versteigerer übernimmt:
die Katalogisierung des Versteigerungsgutes und die Festsetzung der Schätzpreise. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt der zu erzielende Mindestzuschlag (Limit) 60% des Schätzpreises.
die Kosten für alle mit der Versteigerung verbundenen Werbemaßnahmen einschließlich Druck und Versand des Kataloges mit Ausnahme der Katalogabbildungen.
die Kosten der Versicherung des Versteigerungsgutes (Rahmen ausgenommen) im Rahmen des allgemeinen Versicherungsschutzes des Versteigerers gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, höhere Gewalt und Einbruchdiebstahl. Dieser Versicherungsschutz beginnt mit der Ankunft des Versteigerungsgutes in den Firmenräumen des Versteigerers und endet mit dem Zuschlag. Die Höhe der Versicherungsleistung entspricht dem vereinbarten Mindestzuschlag. In allen Fällen ist der Versteigerer berechtigt seine Versteigerungsgebühren in Abzug zu bringen. Der Versteigerer haftet nur bei grob fahrlässigem Verhalten.
die Einziehung des Versteigerungserlöses, die Übertragung des Eigentums an dem versteigerten Gegenstand sowie die Wahrnehmung aller hiermit zusammenhängenden Rechte; der Auftraggeber tritt seine Ansprüche gegenüber dem Käufer an den Versteigerer ab.
Der Auftraggeber übernimmt:
die Kosten für den Transport des Versteigerungsgutes bis in die Geschäftsräume des Versteigerers und die Kosten für die Rücksendung des nicht verkauften Versteigerungsgutes. Er trägt die Gefahr bis zum Eintreffen des Versteigerungsgutes in den Geschäftsräumen und bei Rückgabe ab dem Zeitpunkt des Verlassens der Geschäftsräume des Versteigerers. Auf schriftlichen Auftrag vermittelt der Versteigerer eine Transportversicherung.
das Versteigerungsentgelt an den Versteigerer von 20% des ZuÂÂschlagpreises.
die Kosten für die Abbildungen des Versteigerungsgutes im Katalog von EUR 15,00. Es werden alle Objekte abgebildet. Diese Kosten fallen nur im Verkaufsfall an.
Der Versteigerer ist berechtigt bei Nichtzuschlag und erloschenen Geboten unter Vorbehalt diese Objekte bis zur Dauer von 5 Wochen nach der Versteigerung nicht unter dem Mindestzuschlag freihändig zu veräußern. Kommt es zum Abschluß eines Kaufvertrags, kann der Versteigerer das Entgelt und Erstattung seiner Aufwendung beanspruchen.
Zieht der Auftraggeber seinen Auftrag ganz oder teilweise zurück, so hat er dem Versteigerer 30% des Schätzpreises und die entstanden Unkosten zu zahlen. Dies gilt auch, wenn durch einen Sach- oder Rechtsmangel (gemäß Nr.1 dieses Vertrages) die Versteigerung der eingelieferten Objekte unmöglich ist.
Das Versteigerungsgut ist gebraucht.
Der Versteigerer verpflichtet sich, dem Auftraggeber spätestens 6 Wochen nach der Versteigerung schriftlich Abrechnung zu erteilen und den fälligen Betrag zu entrichten falls die Zahlung erfolgt ist.
Erhält der Versteigerer den Versteigerungserlös vom Käufer nicht, kann er ohne Rechtsnachteile noch nach der Anzeige der Auftragsdurchführung dem Auftraggeber den Käufer benennen. Falls der Versteiger das Versteigerungsgut dem Ersteigerer bereits ausgehändigt hat, steht er dem Auftraggeber für den Erlös ein.
Die Vertragspartner sind bis zum Ablauf von 6 Wochen nach der Versteigerung an diesen Vertrag gebunden. Erfüllungsort ist Dettelbach-Effeldorf, Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Kitzingen. Es wird ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung gebracht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
Besondere Vereinbarungen:
Anlage: Objektliste Nr. _______________ bis Nr. _______________.